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Richterhammer liegt neben einem Laptop, im Hintergrund eine Waage, da es um rechtliche Hinweise geht.

Bankgeheimnis

Bankgeheimnis

Die Bank WIR verlangt im Basisvertrag von Kunden, auf das Bankgeheimnis zu verzichten. Was bedeutet dies fĂĽr mich?

Das WIR-Netzwerk – bestehend aus Schweizer KMU-Kunden – lebt vom gegenseitigen Austausch.

Dieses kann ohne Bankkundengeheimnis effizienter gefördert werden. Durch den Verzicht kann zudem auch für Privatkunden die Servicequalität (bspw. Kommunikation über elektronische Kanäle) verbessert werden.

Es gelten natürlich weiterhin die strengen Regeln des Persönlichkeitsschutzes und Datenschutzgesetzes. Kundendaten werden weiterhin nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarung vertraulich behandelt und dürfen nur im Rahmen des Zwecks bearbeitet und weitergegeben werden, denen der Kunde zugestimmt hat.

Weshalb soll ich auf den Schutz des Bankkundengeheimnisses verzichten?

Das WIR-Netzwerk lebt vom gegenseitigen Austausch. Wir möchten den gewerblichen Mittelstand dazu animieren, den Bedarf an Waren und Dienstleistungen bei WIR-Teilnehmern zu decken. Wir möchten das Zusammenwirken privater Unternehmen (KMU) fördern und dies geht nur, wenn alle KMU-Kunden im WIRmarket öffentlich und vor allem für jeden transparent sind.

Kann die Bank nun mit den Kundendaten machen, was sie will?

Nein. Sie muss eine gesetzmässige, transparente und verhältnismässige Bearbeitung dieser Daten sicherstellen. Geheime, besonders schützenswerte Daten der Kunden bleiben gemäss Datenschutzgesetz weiterhin geschützt.

DĂĽrfen KontoauszĂĽge des Kunden an seinen Buchhalter z.B. zwecks Erstellung der Jahresrechnung gesandt werden?

Ja, sofern der Kunde zustimmt. Dies kann er schriftlich oder auch per E-Mail oder Fax tun. Die Bank ist ermächtigt, sämtliche Kontaktkanäle, die der Kunde der Bank angegeben hat, zu nutzen.

Haben Sie eine andere Frage?

Online, am Telefon oder in der Filiale: Wir sind auf jedem Weg live fĂĽr Sie da