EigenmietwertDer Eigenmietwert wird abgeschafft
Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Mietzins, den Eigentümerinnen und Eigentümer für ihr selbstbewohntes Wohneigentum erzielen könnten, wenn sie es vermieten würden. Dieser Betrag wird als Einkommen besteuert und von der jeweiligen kantonalen Steuerbehörde festgelegt.
Die Festlegung des Eigenmietwerts einer Immobilie erfolgt durch die jeweils zuständige kantonale Steuerbehörde. In den meisten Kantonen basiert der Eigenmietwert auf der sogenannten Marktmiete. Also jener Mietzins, den man für das Eigenheim verlangen könnte, wenn man es vermieten würde. Das Bundesgericht verlangt, dass der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent der Marktmiete beträgt. Wie genau dieser Wert berechnet wird, können die Kantone jedoch nach ihren eigenen Vorgaben festlegen. Die Berechnung basiert meist auf:
- Ausgehend vom Steuer- oder Marktwert der betreffenden Immobilie
- Unter Einbezug von Vergleichsmieten ähnlicher Objekte in der Region
- Gestützt auf Schätzwerte oder den amtlich festgelegten Steuerwert
- Unter Berücksichtigung von Lage, Wohnfläche, Zustand, Baujahr und weiteren objektspezifischen Merkmalen
Der Eigenmietwert wird in bestimmten Zeitabständen neu bewertet. Wie häufig dies geschieht, variiert jedoch von Kanton zu Kanton. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich direkt an die zuständigen Steuerbehörden zu wenden, um klare Auskünfte darüber zu erhalten, wie der steuerliche Wert des Eigenheims ermittelt wird.