FAQ Aktualisierter Kreditvertrag
Vertragsanpassung
Die Bank WIR passt die vertraglichen Grundlagen ihrer Kreditverträge an, damit Kredite künftig über mehrere Refinanzierungswege abgesichert werden können – nicht nur über die Pfandbriefbank, sondern auch über die EFIAG Covered Bond AG und im Krisenfall über die SNB.
Die EFIAG Covered Bond AG ist eine eigenständige Schweizer Gesellschaft, zu deren Inhaberinnen auch die Bank WIR gehört. Über sie emittieren mehrere Banken gemeinsam sogenannte Covered Bonds.
Artikel 12 des Rahmenvertrags:
Die Bank kann all ihre gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, Forderungen und Pflichten aus vorliegendem Ver-trag zusammen mit allen begebenen Sicherheiten (inkl. Eigentum bzw. Vollrecht an den Schuldbriefen) ganz oder teilweise einem Dritten mit Sitz im In- oder Ausland (nachfolgend "Erwerber" genannt) übertragen oder abtreten, einschliesslich mittels Vertragsübertragung, beispielsweise zum Zwecke der ausgelagerten Bewirtschaftung (Out-sourcing) der Grundpfandrechte und der gesicherten Forderungen, zum Zwecke der Refinanzierung der Bank mittels Pfandbrief, Verbriefung (Securitisation), der Begebung von Anleihen mit hypothekarischer Deckung (Covered Bonds) oder zwecks Verkauf. Der Kreditnehmer stimmt zu, dass die mit den Kreditforderungen verbun-denen Sicherheiten auch an eine Treuhandstelle übertragen oder direkt auf die Treuhandstelle errichtet werden können.
Artikel 7 der Sicherungsübereignung:
Gleicher Wortlaut wie Artikel12 des Rahmenvertrags
Die Bank will ihre Liquiditätsbeschaffung breiter und stabiler aufstellen. Das entspricht heutigen regulatorischen Erwartungen und reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Refinanzierungspartnern. Dadurch kann die Bank ihren Kundinnen und Kunden weiterhin verlässliche Hypothekarprodukte zu attraktiven Konditionen anbieten.
Nein. Für die Kreditnehmenden bleibt alles beim Alten:
- Zinssatz, Laufzeit, Konditionen und Sicherheiten bleiben unverändert
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten
- Der Kredit läuft wie bisher weiter
Es handelt sich um eine formelle, technische Anpassung im Hintergrund.
Die bestehenden Verträge decken die neuen Refinanzierungsoptionen rechtlich nicht vollständig ab. Damit ein Kredit bei Bedarf auch über die EFIAG oder im Krisenfall über die SNB genutzt werden kann, ist ein vertraglich aktualisierter Rahmen nötig.
Kreditnehmende merken grundsätzlich nichts davon. Wir nehmen jedoch bei Register-Schuldbriefen einen Gläubigerwechsel vor. Bei Papier-Schuldbriefen liefern wir den Schuldbrief physisch an die ebenso teilnehmende Regiobank Solothurn aus, die die zentrale und gesicherte Verwahrung im Namen der EFIAG vornimmt.
Der Schuldbrief wird häufig bewusst höher ausgestellt als die ursprünglich beanspruchte Hypothek. Dadurch bleibt bei späterem Finanzierungsbedarf Flexibilität bestehen, ohne dass ein neuer Schuldbrief errichtet werden muss.
Zudem kann es durch Amortisationen dazu kommen, dass die aktuelle Hypothek im Laufe der Zeit unter den ursprünglichen Schuldbriefbetrag sinkt. Der Schuldbrief selbst bleibt dabei in der Regel unverändert bestehen.
Markt und anderen Banken
Ja, das ist marktüblich und regulatorisch etabliert. Beispiele: Basler Kantonalbank, Migros Bank, Zuger Kantonalbank, Basellandschaftliche Kantonalbank, Banque Cantonale Genevoise.
Diese Programme laufen im Hintergrund. Sie betreffen die Refinanzierung der Banken – nicht den Alltag der Kundinnen und Kunden.
Nein, die heutige Situation ist nicht mit der Immobilienkrise der 1990er- und 2000er‑Jahre vergleichbar.
Genau wegen dieser Krise wurden die Regeln in der Schweiz massiv verschärft.
Heute gelten strenge Tragbarkeits‑, Eigenmittel‑ und Belehnungsvorgaben, und die Banken müssen deutlich mehr Eigenkapital halten.
Das macht das System insgesamt viel widerstandsfähiger als damals.
Nein. Es handelt sich um eine vorsorgliche Massnahme zur langfristigen Stabilisierung und Diversifikation der Refinanzierung – nicht um eine Reaktion auf eine akute Situation. Die Bank WIR überzeugt weiterhin mit einer sehr robusten Kapitalbasis.