Beitragslücken schliessenEinkauf in die Säule 3a

Du hast den Maximalbetrag deiner Säule 3a nicht ausgeschöpft? Ab 2026 hast du die Möglichkeit, verpasste Einzahlungen mit einem nachträglichen Einkauf nachzuholen.
Schliesse deine Beitragslücken
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen, künftig nachträglich geschlossen werden können. Beitragslücken entstehen, wenn in einem bestimmten Jahr keine oder weniger als die maximal zulässigen Einzahlungen in die 3. Säule geleistet werden. Durch diese Anpassung ergeben sich steuerliche Vorteile, da Einkäufe in die Säule 3a, ebenso wie die regulären Einzahlungen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Gleichzeitig bietet die neue Regelung zusätzliche Flexibilität, da Einzahlungen getätigt werden können, um verpasste Steuerjahre nachträglich auszugleichen.
Dein Einkauf in die Säule 3a – so geht’s:
Der Antrag für einen Einkauf in die Säule 3a erfolgt über dieses Formular.
Bitte sende uns das ausgefüllte Formular per Post oder E‑Mail zur weiteren Prüfung.
Voraussetzungen
- Ein Einkauf in die Säule 3a ist nur dann möglich, wenn sowohl im Einkauf- als auch im betroffenen Lückenjahr, ein AHV‑pflichtiges Einkommen erzielt wurde.
- Der ordentliche Maximalbetrag muss im Einzahlungsjahr vollständig einbezahlt sein. Für das Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeiträge: CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse sowie 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 36’288, für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.
- Für das Lückenjahr darf noch kein früherer Einkauf erfolgt sein
- Wurde bereits ein Kapitalbezug aus der Säule 3a (ab 60 Jahren) im Rahmen der Altersleistung vorgenommen, sind nachträgliche Einkäufe nicht mehr möglich.
- Ein Einkauf in die Säule 3a ist nur dann möglich, wenn sowohl im Einkauf- als auch im betroffenen Lückenjahr, ein AHV‑pflichtiges Einkommen erzielt wurde.
Wichtige Hinweise
2025: Fabian zahlt CHF 3'000 in sein Terzo-Konto ein. Der Maximalbeitrag wird nicht vollständig ausgeschöpft. Es verbleibt eine Lücke von CHF 4'258. Ein nachträglicher Einkauf für dieses Jahr ist während zehn Jahren möglich.
2026: Auch in diesem Jahr wird der Maximalbeitrag von Fabian nicht voll einbezahlt. Er zahlt CHF 4'500 in sein Terzo-Konto ein. Es verbliebt eine Lücke von CHF 2'7258. Ein nachträglicher Einkauf für dieses Jahr ist während zehn Jahren möglich.
2027: Zunächst wird der ordentliche Maximalbeitrag von Fabian für das Jahr 2027 vollständig einbezahlt. Anschliessend kann Fabian nachträgliche Einkäufe für die Jahre 2025 und 2026 vornehmen. Er entscheidet sich, zuerst die Beitragslücke aus dem Jahr 2025 in der Höhe von CHF 4’258 zu schliessen.
2028: In diesem Jahr zahlt Fabian CHF 5'500 in sein Terzo-Konto ein. Erneut wird der Maximalbeitrag von Fabian nicht ausgeschöpft, wodurch eine weitere Beitragslücke von CHF 1’7258 entsteht. Ein nachträglicher Einkauf für dieses Jahr ist während zehn Jahren möglich.
2029: Fabian zahlt zunächst den ordentlichen Maximalbeitrag für das Jahr 2029 ein. Danach schliesst er in einem einzigen Einkauf die Beitragslücken aus den Jahren 2026 und 2028 im Gesamtbetrag von CHF 4’516.
Hinweis: Fabian verfügt während des gesamten Zeitraums von 2025 bis 2029 durchgehend über ein AHV‑pflichtiges Einkommen.
