In welchen gesetzlich geregelten Fällen kann ich meine Säule 3a auflösen?

• Erreichen des AHV-Alters (5 Jahre vorher möglich)
• Wohneigentumsförderung
• Einkauf in die eigene Pensionskasse
• Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit
• Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
• Bezug einer Invalidenrente

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