Ist der Anteilschein handelbar?

Nein, der Anteilschein ist nicht handelbar und wird ausschliesslich von der Bank WIR ausgegeben.

Bei einem Austritt aus der Genossenschaft wird der Anteilschein zum Nennwert von 20 CHF von der Bank WIR zurückgezahlt. Ein Austritt muss schriftlich per Post an die Bank WIR erfolgen. Der Übertrag eines Anteilscheins bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates.

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