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Freizügigkeitskonto

Der Altersvorsorge kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Bei einem Stellenwechsel wird Pensionskassenguthaben in der Regel vollumfänglich an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen. Es gibt jedoch Fälle, in denen das nicht möglich ist. Hierfür bietet die WIR Bank das attraktiv verzinste Freizügigkeitskonto an.

Wann kommt ein Freizügigkeitskonto zum Tragen?

- Bei vorübergehender Erwerbslosigkeit (Auslandaufenthalt, Arbeitsunterbruch, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung).

- Wenn Sie nicht Ihr ganzes Pensionskassenguthaben in die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers einbringen können oder müssen.

- Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit Verzicht auf sofortige Barauszahlung des Freizügigkeitskapitals.

- Bei einem Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe von 20'520 CHF (Stand 01.01.2009).

- Bei Scheidung: In diesem Fall werden die 2. Säule-Guthaben grundsätzlich geteilt. Sofern ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt, kann die zu übertragende Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

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